Steuererklärung
"Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt mit der Geburt bzw. dem Zuzug ins Inland. Sie endet mit dem Tod bzw. dem Wegzug aus dem Inland."
Damit wird deutlich, dass dem Grunde nach jeder verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Doch auch hier gilt: Keine Regel ohne Ausnahme. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Das Finanzamt verlangt in der Folge von Jedem, seine Einkommensverhältnisse in der Gesamtheit zu erklären. Auf der Grundlage dieser Angaben werden die für das betreffende Jahr zu entrichtenden Steuern festgesetzt.
Diese Steuerdeklaration übernehmen wir gerne für Sie und entlasten Sie so von dieser häufig ungeliebten Tätigkeit.
Weiterhin übernehmen wir ihre Vertretung vor dem Finanzamt – z.B. bei Steuerprüfungen und/oder bei Rechtsbehelfsverfahren - und wenn nötig vor den Finanzgerichten, um Ihre Interessen zu wahren.