Finanzbuchführung (Buchhaltung)
Lernen Sie durch uns die beleglose Buchhaltung kennen.
Betriebliche Vorgänge, die sich in Finanzwerten (Zahlen) manifestieren, müssen in der Buchhaltung des Unternehmens erfasst, sowie sachlich und zeitlich unterschiedlichen Konten für einen bestimmten Zeitraum (Monat/Quartal/Geschäftsjahr) zugeordnet werden. Aus diesen Zahlen wird – jährlich - eine Bilanz oder die Gewinn- und Verlustrechnung erstellt, auf Basis derer z.B. die Bewertung der Lage des Unternehmens vorgenommen werden kann. Die Buchhaltung bildet die Grundlage für alle Meldungen an außerbetriebliche Stellen, wie beispielsweise die regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt, oder die Zusammenfassende Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Mit der Übernahme der Finanzbuchhaltung durch unsere Kanzlei entlasten Sie Ihr Unternehmen. Gleichzeitig verfolgen wir gemeinsam mit Ihnen anhand von Kennzehlen ihre Unternehmensentwicklung, aus der heraus eine weitergehende Unterstützung (z.B. betriebswirtschaftliche Beratung) ermöglicht wird.
Profitieren Sie dabei auch von den Vorteilen der Onlinebuchführung und des digitalen Belegwesens. Gerne informieren wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch.